PPP
Public Private Partnership: Eine Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung einerseits und einem Unternehmen oder einer privaten Organisation andererseits, um öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Rechtsform kann z.B. eine GmbH sein, an der sowohl die öffentliche Verwaltung als auch der private Träger als Gesellschafter beteiligt sind (siehe Service GmbH). Es können auch mittels Vertrag Konsortien gebildet werden, ohne die auf Dauer angelegte Struktur einer GmbH zu verwenden.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
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