Gewerk

Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten. Im Bauwesen umfasst ein Gewerk die Arbeiten, die einem Handwerk zuzuordnen sind z.B. Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten. Die öffentlichen Auftraggeber sind im Regelfall zur gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder Gewerke zusammengefasst ausschreiben.

 


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