Gewährleistungsmanagement
Eine Dienstleistung des Technischen Managements: Mit der Übergabe einer Anlage an den Auftraggeber bzw. mit ihrer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die vertraglich geregelt sein sollte. Bei Vorliegen von Mängeln hat der Auftraggeber einen gesetzlich oder vertraglich geregelten Anspruch gegenüber dem Hersteller/ Lieferanten auf Behebung. Der Mangel muss vom Auftraggeber nachgewiesen werden und in Streitfällen wird ein neutraler Gutachter hinzugezogen, um den Mangel und eventuellen Folgeschaden zu beurteilen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Gewährleistungsansprüche nur noch durch Kulanz des Auftragnehmers erfüllt werden. Gewährleistungsmanagement begleitet und steuert den ganzen Prozess.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
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