Gefahrstoffverordnung

Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV). Zweck dieser Verordnung ist es, den Menschen vor Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen infolge des Umgangs mit Gefahrstoffen zu schützen. Sie betrifft Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend sind oder umweltschädlich sind.

 


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