Fundsachenverwaltung
Diese Dienstleistung, die sich mit vom Besitzer verlegten Artikeln beschäftigt, ist bei öffentlichen und privaten Organisationen notwendig. Die Funktion wird zunehmend computerisiert und erfolgt oft über das Internet. Sie umfasst:
- Entgegennahme und Registratur
- Aufbewahrung
- Rückgabe an Eigentümer bzw. Übergabe an regionale Fundbüros
Das Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
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