Betreiberverantwortung
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung obliegt es dem Betreiber, vorbeugende Abläufe und Managementsysteme auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung aufzubauen, so dass ein gesetzeskonformer Zustand erreicht wird. Durch die hohe Eigenverantwortung entsteht den Verantwortungsträgern ein erhebliches juristisches Risiko, da auch Verstöße gegen die Organisationspflichten als Straftat gelten.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
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